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1. Januar 1960 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

1. Januar 1960

Das Atomgesetz tritt in Kraft. Es regelt die freie und ungehinderte Erforschung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken. Überwachungs- und Strafvorschriften dienen dem Schutz vor Radioaktivität und missbräuchlicher Verwendung von Kernbrennstoffen.