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7. März 1963 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

7. März 1963

Die BRD und Polen unterzeichnen ein dreijähriges Handelsabkommen. Beide Regierungen vertritt fortan eine Handelsmission. Geregelt werden der bilaterale Warenaustausch und Schifffahrtsfragen. Eine westdeutsche Handelsvertretung entsteht in Warschau (eine polnische bestand bereits in Köln).