Das Bundesurlaubsgesetz bestimmt einheitlich, dass jedem Arbeitnehmer jährlich mindestens 18 Werktage bezahlten Urlaubs zustehen (seit 1974 auch Heimarbeitern).
Das Bundesurlaubsgesetz bestimmt einheitlich, dass jedem Arbeitnehmer jährlich mindestens 18 Werktage bezahlten Urlaubs zustehen (seit 1974 auch Heimarbeitern).