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23. Dezember 1963 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

23. Dezember 1963

Das Entwicklungshilfe-Steuergesetz führt steuerliche Vergünstigungen für private Kapitalanlagen in Entwicklungsländern ein. -Der Bundestag novelliert das Gesetz - nun Entwicklungsländer-Steuergesetz geheißen - am 14. 11. 1974 und verlängert es 1979 unbefristet.