14. Strafrechtsänderungsgesetz gegen Gewalttaten: Wer sie befürwortet, sie androht, zu ihnen anleitet, sie belohnt, billigt oder vortäuscht und andere bedroht, wird bestraft.
14. Strafrechtsänderungsgesetz gegen Gewalttaten: Wer sie befürwortet, sie androht, zu ihnen anleitet, sie belohnt, billigt oder vortäuscht und andere bedroht, wird bestraft.