Das Bundesnaturschutzgesetz enthält vor allem Rahmenvorschriften zur Landschaftspflege und -planung, zum Flächen-, Objektund Arten-bzw. Biotopschutz sowie über Erholungsmöglichkeiten. - Zuständig sind die Naturschutzbehörden der Länder.
Das Bundesnaturschutzgesetz enthält vor allem Rahmenvorschriften zur Landschaftspflege und -planung, zum Flächen-, Objektund Arten-bzw. Biotopschutz sowie über Erholungsmöglichkeiten. - Zuständig sind die Naturschutzbehörden der Länder.