Das Baugesetzbuch, das Städtebauförderungs-und Bundesbaugesetz vereint, tritt in Kraft (Interner Link: 27. 7. 1971). Es stärkt die Planungshoheit der Gemeinden und verkürzt das Baugenehmigungsverfahren.
Das Baugesetzbuch, das Städtebauförderungs-und Bundesbaugesetz vereint, tritt in Kraft (Interner Link: 27. 7. 1971). Es stärkt die Planungshoheit der Gemeinden und verkürzt das Baugenehmigungsverfahren.