Die Vermögensbildung für Arbeitnehmer wird ergänzt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind jährlich DM 936 statt bisher DM 624 steuerbegünstigt. (Interner Link: 12. 7. 1961)
Die Vermögensbildung für Arbeitnehmer wird ergänzt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind jährlich DM 936 statt bisher DM 624 steuerbegünstigt. (Interner Link: 12. 7. 1961)