Die Änderung des Art. 106 GG sichert die bisherige Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem neuen Familienleistungsausgleich (Interner Link: 1. 1. 1996) dauerhaft ab.
Die Änderung des Art. 106 GG sichert die bisherige Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem neuen Familienleistungsausgleich (Interner Link: 1. 1. 1996) dauerhaft ab.