Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Workshop 7: "Kafala": Das islamische Konzept der Waisen- und Behindertenfürsorge | X. Zukunftsforum Islam | bpb.de

X. Zukunftsforum Islam Eröffnung Dokumentation Rede von Rolf Rosenbrock Eröffnungsrede von Samy Charchira Eröffungsrede von Christoph Müller-Hofstede Rede von Mimoun Azizi Workshops Workshop 1 Workshop 2 Workshop 3 Workshop 4 Workshop 5 Workshop 6 Workshop 7 Workshop 8 Abschluss

Workshop 7: "Kafala": Das islamische Konzept der Waisen- und Behindertenfürsorge

Beate Kroll (Berlin)

/ 5 Minuten zu lesen

Leitung: Aladdin Sarhan (Mainz)
Referenten: Dr. Assem Hefny (Marburg), Dr. Ralph Ghadban (Berlin)
Moderation: Aladdin Sarhan (Mainz)

Aladdin Sarhan leitete den Workshop mit einer Nachricht ein: Die Bundesregierung habe bei den großen muslimischen Verbänden angefragt, inwieweit muslimische Familien in Deutschland muslimische Flüchtlingskinder aufnehmen könnten. Dies zeige, dass die Kafala "ein zentrales Thema der Wohlfahrtspflege" sei und man sich mit ihr befassen müsse, so Sarhan, Vorstandsmitglied des Muslimischen Forums Deutschland (MFD).

Nach dieser knappen Einleitung beleuchtete Dr. Assem Hefny, akademischer Rat an der Universität Marburg und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für arabisches und islamisches Recht e.V. (GAIR), die theologischen und islamrechtlichen Grundlagen der Kafala. Sowohl in der Sunna wie auch im Koran ergehe die Aufforderung, sich um Waisen zu kümmern, so Hefny. Als Waise hätten die Rechtsgelehrten ein Kind definiert, das seinen Vater verloren hat, ehe es in die Pubertät kam. Auch die Fürsorge für Menschen mit Behinderung sei in den Werken des islamischen Rechts festgelegt, erklärte Hefny. Wobei laut islamischer Rechtsprechung alle körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen als Behinderung gelten würden.

Die Kafala sei von Anfang an eine kollektive und individuelle Pflicht gewesen, so Hefny. Aus der kollektiven Pflicht leite sich wiederum eine Pflicht des Staates ab, die Fürsorge für Waisen und Menschen mit Behinderungen zu übernehmen. Die Art der Fürsorge könne drei verschiedene Formen annehmen: die Vormundschaft (al-wilâya), die Pflegschaft (al-hadâna) und die Patenschaft (al-kafâla). Eine Adoption verbiete der Islam hingegen, weil sie gegen das Abstammungsprinzip verstoße. Allerdings sei es erlaubt, Pflegekinder im Testament zu berücksichtigen. Bei der Pflegschaft dürften sich mehrere Menschen, die Fürsorge im Sinne von Solidarität und Brüderlichkeit teilen, beispielsweise indem sich eine Person um die Bildung kümmere und eine andere das Kind bei sich zu Hause aufnehme.

Die Grenzen der Kafala lägen in der Religion und im Geschlecht. Zum einen müssten die Glaubensrichtungen der aufnehmenden Familie und der Waisen übereinstimmen. Zum anderen müsse die Familie berücksichtigen, dass Waisen als Fremde eingestuft würden. Allerdings deute sich gerade eine Neubewertung an. So habe der "Europäische Rat für Fatwa und Forschung" Religion und Geschlecht angesichts der Notlage der Flüchtlingskinder in einer jüngst veröffentlichten Fatwa als nachrangig eingestuft. Zudem erlaube die Fatwa implizit, dass muslimische Kinder auch von nicht-muslimischen Eltern aufgenommen werden dürfen.

Der zweite Referent – Dr. Ralph Ghadban – ergänzte die islamrechtliche und theologische Perspektive um zahlreiche sozialgeschichtliche Fakten. Unter anderem erklärte er, dass die Fürsorge der Waisen in der islamischen Welt seit jeher über wohltätige Spenden (sadaqa bzw. sadaqa jâriya) finanziert worden sei. Außerdem hätten politische Herrscher häufig Stiftungen für Waisen gegründet. Später seien die Stiftungen von Vereinen abgelöst worden. Der erste berühmte Verein sei der libanesische Maqased-Wohlfahrtsverein in Beirut gewesen. Er habe sich 1878 gegründet und 1917 ein Waisenhaus eröffnet.

Zudem machte Ghadban auf Ausnahmen des Adoptionsverbots aufmerksam. So seien in der Türkei und in Tunesien Adoptionen erlaubt. Auch "grenzübergreifende" Adoptionen zwischen der Türkei und Deutschland seien möglich und im Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern vertraglich geregelt.

Auch Ghadban plädierte dafür, sich angesichts der wachsenden Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, intensiver mit der Kafala zu beschäftigen. Er verwies auf einen Appell des türkischen Bunds in Berlin-Brandenburg, Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nehmen. "Das wäre auch eine Aufgabe für die islamischen Vereine", so Ghadban.

Nach der Klärung von Verständnisfragen ging es in die Diskussion. Dabei warfen einige Teilnehmer_innen die Frage nach der Relevanz des Themas auf. Ein Teilnehmer, der selbst darüber nachdenkt, ein Flüchtlingskind in seine Familie aufzunehmen, warnte vor einer "Islamisierung des Diskurses". Schließlich gebe es kein Problem die Prinzipien der Kafala in Deutschland einzuhalten, da es Pfleg- und Vormundschaften gebe. Ihm hielt Assam Hefny entgegen, dass viele Muslime, die über eine Aufnahme von Flichtlingskindern nachdenken würden, die Auseinandersetzung mit der Religion und der Geschichte für ihre Sicherheit brauchten. "Man muss die Muslime überzeugen – dann ist das effektiver."

Die Frage, ob eine zukünftige muslimische Wohlfahrtsorganisation auf die Anerkennung der Kafala in Deutschland drängen sollte, empfanden die Teilnehmer_innen als eher nachrangig. Eine Teilnehmerin warf umgekehrt die Frage auf: "Warum versöhnen wir nicht den Islam mit dem geltenden deutschen Recht? Die syrischen Kinder müssen jetzt betreut werden." Außerdem gab sie zu Bedenken, dass eine Adoption in Deutschland dazu führt, dass ein Flüchtlingskind einen sicheren Status in Deutschland erlangt. "Für mich ist eine Adoption Barmherzigkeit, und das möchte ich praktizieren können, ohne ausgeschlossen zu werden."

Während des Worldcafés am Sonntag ging die lebhafte Diskussion um das Kafala-Prinzip weiter. Wobei das Interesse sowohl den theologischen, islamrechtlichen und sozialgeschichtlichen Grundlagen der Kafala galt als auch der aktuellen Kafala-Praxis in islamischen Ländern.

Biografische Angaben

Aladdin Sarhan arbeitet seit 2010 als islamwissenschaftlicher Referent und Ideologie-Analytiker im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Fakultät für Kulturreflexion der Universität Witten/Herdecke sowie Vorstandsmitglied des neu gegründeten Muslimischen Forums Deutschland (MFD). Dort leitet er den Arbeitskreis "Gesellschaftlicher Friede und innere Sicherheit in Deutschland: Muslime und Nichtmuslime im Dialog.

Dr. Ralph Ghadban Dr. phil.(geb. 21. April 1949 im Libanon) ist ein deutscher Islamwissenschaftler, Politologe und Publizist. Er arbeitet in der politischen Bildung und hält Vorträge zum Thema Islam und Migration.Sozialarbeit mit arabischen Berlinern, u.a. als Leiter der Beratungsstelle für Araber beim Diakonischen Werk in Berlin. Seit 1992 ist er in der Migrationsforschung mit dem Schwerpunkt Islam in Europa tätig

Dr. Assem Hefny Dr. Assem Hefny studierte Germanistik, Islamwissenschaft und Arabistik an der Azhar Universität in Kairo. Er erhielt seinen B.A. mit "Auszeichnung mit Ehrengrad" und führte sein Ausbildung im Bereich der diese Fachbereiche überschneidenden, wissenschaftlichen Schnittmenge fort. Seine mit "Auszeichnung" erhaltene Masterarbeit verfasste er zu spezifisch-islamischen Bezeichnungen in Karl May Erzählungen.1996 bis 2004 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich der Germanistik und Islamwissenschaft an der Azhar Universität. Er ist in Forschungsprojekte zum Islamic Banking in Deutschland beschäftigt. Er hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen islamwissenschaftlichen Themen und ist seit 2009 Vorstandsmitglied in der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e.V. (GAIR) .2008 bis 2011 war er Gastwissenschaftler und Lehrbeauftragter am CNMS der Philipps-Universität Marburg. 2010 promovierte er am Orientalischen Institut an der Universität Leipzig zum Thema: Religiös-politische Termini und muslimisches Verständnis von Herrschaft am Beispiel ägyptischer Autoren.