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Gegen Kollektivschuld | Helfer, Retter und Netzwerker des Widerstands | bpb.de

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Gegen Kollektivschuld

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Gerd Hankel vom Hamburger Institut für Sozialforschung forscht seit 2002 in Ruanda zur juristischen Aufarbeitung des Genozids von 1994.

Im Jahr 2007, 13 Jahre nach dem größten Genozid seit Ende des zweiten Weltkriegs, fand in Ruanda zum ersten Mal eine "Helferkonferenz" statt. Eingeladen waren 30 Menschen, die während des Genozids der Hutu an den Tutsi Menschen vor dem Tod bewahrten.

Die Konferenz brachte interessante Ergebnisse zu den Motiven der Helfer. Hankel benannte drei Motivlagen: Helfen aufgrund enger sozialer Beziehungen, etwa Hilfe für den Ehepartner, Helfen aus der konkreten Situation heraus, wie aus der Situation der gemeinsamen Feldarbeit heraus, Helfen in einer Zwangssituation, etwa wenn ein Opfer in eine fremde Wohnung eindrang und Hilfe quasi erzwang.

Hilfssituationen waren durch Faktoren wie zum Beispiel Länge und Intensität der Hilfe definiert. Auch regionale Faktoren spielten eine Rolle. So begünstigte die kürzere Kriegsdauer im Norden des Landes Hilfsaktionen, da man den Opfern nur für eine kurze Zeit helfen musste.

Insgesamt scheinen es eher situationsbedingte Gründe als innere Überzeugungen gewesen zu sein, die Menschen zu Helfern machten. Hankel erzählt die Geschichte eines Bürgermeisters. Dieser half zu Beginn des Massenmordes Tutsi in seinem Einflussbereich. Erst nachdem durch vorgesetzte Stellen Druck auf ihn ausgeübt wurde, beteiligte er sich an der Verfolgung und hatte Massentötungen zu verantworten. Dafür wurde er später zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Im Fokus von Hankels Arbeit steht die juristischen Aufarbeitung der Verbrechen. Diese erfolgte in den schwersten Fällen durch internationale Kommitees oder ordentliche ruandische Gerichte. Ein Großteil der Vefahren – Hankel nennt die Zahl von 1,4 Millionen – wurde jedoch ohne Staatsanwälte und Verteidiger vor Laiengerichten in den einzelnen Gemeinden verhandelt. Bei diesen Verfahren war für das Urteil nicht ausschließlich die Schwere der Verbrechen ausschlaggebend, sondern auch, ob die Angeklagten geständig waren und Reue zeigten. Dennoch hatten auch diese Gerichte die Befugnis, lebenslängliche Haftstrafen zu verhängen. Das sei, so Hankel durchaus nicht unproblematisch gewesen.

Dennoch bewertet er die Aufarbeitung in Ruanda grundsätzlich positiv. Ein wesentlicher Unterschied des Massenmordes von 1994 im Vergleich zum Holocaust sei, dass Täter und Opfer bzw. deren Angehörige nach dem Ende des Völkermords weiter Tür an Tür leben mussten. Dadurch wäre es für das soziale Klima schädlich, wenn alle Hutu grundsätzlich als schuldig vorverurteilt würden. Vielmehr sei es nötig, jeden Einzelfall zu bewerten und eben auch die Fälle von Hilfe und Rettung heraus zu stellen.

Die weitere juristische Aufarbeitung des Massenmordes jenseits von Kollektivschuldthesen sei unabdingbar für die weitere Entwicklung der ruandischen Gesellschaft, so Hankel. "Staatliche Stabilität hängt auch von einem konstruktiven Prozess der Wahrheitsfindung ab."

Fussnoten