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Infrastruktur/Infrastrukturpolitik | bpb.de

Infrastruktur/Infrastrukturpolitik

Allg.: I. bezeichnet die personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung, um ein angestrebtes Ziel zu erreichen (z. B. die I. einer Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages).

Spez.: I. bezeichnet die staatlichen und öffentlichen (sowie die in jüngster Zeit auch privatwirtschaftlich betriebenen) Einrichtungen, die u. a. dazu dienen, Lebens- und Arbeitsbedingungen der Interner Link: Bevölkerung zu verbessern (z. B. Gas-, Wasser-, Stromversorgung; Straßen-, Verkehrs-, Beförderungswesen; Digitale- und Telekommunikation, Breitbandnetze; Bildungs- und Kultureinrichtungen; Krankenhäuser; Sportplätze etc.).

I.-Politik ist demnach eine Sammelbezeichnung für alle politischen und verbandlichen Aktivitäten und gesetzgeberischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Gestaltung der I. In der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) kommt hierbei der kommunalen Interner Link: Selbstverwaltung und den Ländern eine hohe Bedeutung zu.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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