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Todesstrafe | bpb.de

Todesstrafe

In DEU durch Art. 102 GG abgeschaffte, von den Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)), den Mitgliedern des Interner Link: Europarats und der EMRK (Interner Link: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)) abgelehnte inhumane Form der Strafe.

Sie wird heute u. a. noch in den USA, CHN und Indien sowie in zahlreichen muslimisch geprägten Interner Link: Staaten praktiziert.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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