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"Ein guter Ansatz, der noch nicht weit genug geht" | Brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung? | bpb.de

Vorratsdatenspeicherung Quiz: Was weißt Du über die Vorratsdatenspeicherung? Quiz: Pro und Contra? Wer steht wo und wieso? Quiz: Vorratsdatenspeicherung – Umsetzung und Kritik

"Ein guter Ansatz, der noch nicht weit genug geht"

Sascha Braun

/ 2 Minuten zu lesen

Die neuen Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung sind ein Anfang - sie gehen aber nicht weit genug: Für die Ermittlungsarbeit sind 4-10 Wochen Speicherfrist nicht ausreichend, kriminelle Strukturen lassen sich oft erst über einen längeren Zeitraum hinweg erkennen. Ein Kommentar von Sascha Braun von der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Sascha Braun ist Justiziar der Gewerkschaft der Polizei. Die GdP sieht die neuen Richtlinien als positives Signal, wünscht sich allerdings weitreichendere Befugnisse und Speicherfristen. (CC, Polizei von Metropolico.org Externer Link: Metropolico.org) Lizenz: cc by-sa/2.0/de

Ein positives Signal, aber mehr ist nötig

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass selbst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung eine neue Gesetzeslösung für Deutschland möglich ist. Die GdP hatte seit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH stets für die Ausarbeitung und Verabschiedung einer grund- und europarechtskonformen Neuregelung der Speicherung von Telekommunikations- und Verkehrsdaten geworben. Dabei steht für die GdP die Möglichkeit zur Bekämpfung und Ermittlung schwerster Straftaten im Fokus.

Die GdP kritisiert zugleich die jetzt von der Regierungskoalition angestrebte zehnwöchige Speicherfrist von Telefon- und Internetkommunikationsdaten. Dieser Zeitraum ist für die Ermittlungsbehörden nicht praxistauglich, da deutlich zu gering. Die GdP setzt sich stattdessen für eine sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten ein, weil es bei der Ermittlungsarbeit zur Aufklärung von Straftaten darauf ankommen kann, das kommunikative Verhalten eines Schwerkriminellen auch über diesen Zeitraum auswerten zu können. Auch die nun in Aussicht gestellte Regelung, dass Daten aus Funkzellen nur für vier Wochen gespeichert werden, bewertet die GdP kritisch, weil dieser Zeitraum schlicht zu kurz ist.

Datenschutz und begrenzter Zufgriff

Die GdP tritt dafür ein, dass weder die Polizei noch andere Sicherheitsbehörden die Speicherung der Kommunikationsdaten selbst vornehmen. Dass Inhalte der TK-Daten, z.B. der Inhalt einer E-Mail, oder einer SMS, weder erfasst noch ausgewertet werden darf, steht außer Frage. Zutreffend ist auch, dass sogenannte Vorratsdaten bzw. TK-Verkehrsdaten bei den jeweiligen TK-Anbietern gespeichert und nur auf Grundlage einer richterlichen Anordnung im Einzelfall durch die Polizei ausgewertet werden dürfen. Der GdP geht es immer nur um den juristisch geregelten Zugang zu bereits bei den TK-Anbietern vorliegenden Telekommunikationsdaten.

Unverzichtbar ist für die GdP die Umsetzung hoher Datensicherheit auf Seiten der TK-Anbieter im Hinblick auf die hochsensiblen Daten der Kunden.

Fussnoten

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Sascha Braun ist im Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei Leiter der Rechtsabteilung