Von den Londoner Empfehlungen zum Grundgesetz
Ein kurzer Überblick zur Entstehung der Bundesrepublik Deutschland
Im Juni 1948 werden auf der Sechsmächte-Konferenz in London die Weichen für einen westdeutschen Teilstaat gestellt. Knapp ein Jahr später tritt am 24. Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft: Die Bundesrepublik Deutschland ist geboren. Manfred Görtemaker fasst die Ereignisse kurz zusammen.
Der Weg zum Grundgesetz
Hintergrund dieser Entwicklung war der Kalte Krieg zwischen Ost und West, der eine gemeinsame Deutschlandpolitik der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges unmöglich gemacht hatte. In Verbindung mit einer Währungsreform und der Beteiligung Westdeutschlands am Marshall-Plan sollte die Gründung eines westdeutschen Staates nun dazu beitragen, die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Nachkriegsdeutschland zu stabilisieren. Dies war vor allem nach Auffassung der USA erforderlich, um den Boden für eine freiheitlich-demokratische Entwicklung zu bereiten und eine Radikalisierung der politischen Kräfte in Deutschland zu verhindern, die nach dem Ersten Weltkrieg die Weimarer Demokratie zerstört und den Aufstieg Hitlers ermöglicht hatte.In Ausführung der Londoner Empfehlungen übergaben die Militärgouverneure der drei Westmächte – Lucius D. Clay (USA), Sir Brian Robertson (Großbritannien) und Pierre Koenig (Frankreich) – den westdeutschen Ministerpräsidenten am 1. Juli 1948 in Frankfurt am Main drei Dokumente, die das weitere Vorgehen festlegten:
- die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung spätestens zum 1. September 1948 mit dem Ziel, eine Verfassung für den zu gründenden Weststaat auszuarbeiten;
- die Überprüfung der Ländergrenzen durch die Regierungen der westdeutschen Länder und gegebenenfalls die Einreichung von Änderungsvorschlägen;
- die Verabschiedung eines Besatzungsstatuts durch die Alliierten, das die Beziehungen der Drei Mächte zu einer künftigen deutschen Regierung regeln sollte.
Erste Schritte auf dem Weg zu einer Verfassung

Für die Westmächte war derartige Vorstellungen unannehmbar. Sie beharrten auf ihrer Forderung nach einem funktionsfähigen Staat und einer regulären, im Rahmen des Besatzungsrechts mit allen Hoheitscharakteren ausgestatteten Verfassung. Die Ministerpräsidenten waren somit gezwungen, erneut zu beraten und trafen sich am 21./22. Juli zu einer zweiten Besprechungsrunde im Jagdschloss Niederwald bei Rüdesheim. Die Grundforderung der Alliierten, dass das neue Gebilde ein "Staat" und nicht nur ein "Verwaltungsgebiet" sein müsse, wurde jetzt nicht mehr in Frage gestellt. Jedoch beharrte man darauf, dass der Provisoriumscharakter des neuen Staates durch eine entsprechende Namensgebung zum Ausdruck kommen müsse. Dem stimmten schließlich auch die Alliierten zu, obwohl ihre Bedenken keineswegs ausgeräumt waren.
Die Regierungen der elf westdeutschen Länder beriefen danach einen vorbereitenden Verfassungskonvent ein, der vom 10. bis 23. August 1948 auf Schloss Herrenchiemsee tagte. Innerhalb von zwei Wochen entwarfen die Bevollmächtigten, die nicht nach Parteizugehörigkeit, sondern nach ihrer Sachkompetenz ausgewählt worden waren, Richtlinien für das Grundgesetz eines "Bundes Deutscher Länder" auf föderalistischer und liberaler Grundlage. Ihr Abschlussbericht, der 95 Druckseiten umfasste, bildete die Basis für die Beratungen des Parlamentarischen Rates, der sich am 1. September 1948 mit einem Festakt im Lichthof des Museum Koenig in Bonn feierlich konstituierte. Die eigentliche Eröffnungssitzung fand anschließend in der Pädagogischen Akademie statt.
Die verfassungsgebende Versammlung

Inhaltlich lehnte sich der Parlamentarische Rat eng an den Herrenchiemseer Entwurf an, in dem die Umrisse des späteren Grundgesetzes bereits deutlich erkennbar waren. Selbst die Benennung der Bundesorgane durch den Herrenchiemseer Konvent (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht) konnte vom Parlamentarischen Rat problemlos übernommen werden. Dies galt ebenso für bestimmte Neuerungen gegenüber der Weimarer Verfassung, die die Stabilität der zweiten deutschen Republik erhöhen sollten: den nahezu vollständigen Verzicht auf plebiszitäre Elemente; die Stärkung des Parlaments und des Bundeskanzlers gegenüber dem (weitgehend entmachteten) Bundespräsidenten; die Einführung des "konstruktiven Misstrauensvotums" (Artikel 67 GG), demzufolge ein amtierender Bundeskanzler vom Bundestag nur dann gestürzt werden kann, wenn zugleich ein neuer Kanzler gewählt wird; sowie die Formulierung des Grundsatzes der "streitbaren Demokratie", wonach die Demokratie bereit und in der Lage sein muss, sich gegen ihre Feinde zur Wehr zu setzen.
Strittig blieb dagegen bis zum Schluss die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Dies galt vor allem für die Finanzfrage. Die extremen Föderalisten, darunter große Teile von CDU und CSU, wollten den Ländern mehr Einfluss zuerkennen. SPD und FDP dagegen forderten eine starke Bundesgewalt mit weitreichenden Steuererhebungskompetenzen und einem Finanzausgleich zwischen den Ländern. Nach Vermittlungsbemühungen des Ratspräsidenten Adenauer, der sich gegen erhebliche Widerstände in seiner eigenen Partei und auch bei den Militärgouverneuren, die ebenfalls den Föderalismus zu stärken suchten, behaupten musste, setzten sich am Ende die Vorstellungen von SPD und FDP weitgehend durch.