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Noch immer in guter Verfassung | Grundgesetz und Parlamentarischer Rat | bpb.de

Noch immer in guter Verfassung

Das Grundgesetz wurde 1949 als Provisorium geschaffen. Und trotz der bewegten Geschichte Deutschlands blieb es bis heute bestehen, mehr noch: mit der Einheit 1990 wurde es faktisch zur Verfassung des wiedervereinigten Deutschland. Aus dem Provisorium wurde ein Definitivum.

1990: Grundgesetz oder neue Verfassung?

Im Jahr 1990 hieß die Frage plötzlich nicht mehr, ob es zu einer Wiedervereinigung Deutschlands kommt, sondern nur noch wann diese geschehen wird. Und: Sollte sich das wiedervereinigte Deutschland…

Ursula Münch

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Das Grundgesetz im Wandel der Zeit

Das Grundgesetz war ursprünglich als Provisorium geplant. Seit der Wiedervereinigung gilt es als gesamtdeutsche Verfassung. In 60 Jahren hat es 52 Verfassungsänderungen erlebt, aber noch keine…

Prof. Dr. Christoph Gusy, Christoph Gusy

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Bewahrer des Grundgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht genießt ein hohes Maß an Respekt und Ansehen. Die Bürger bringen ihm mehr Vertrauen entgegen als den meisten anderen staatlichen Institutionen. Worauf beruht die…

Horst Pötzsch

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Machtfaktor Klugheit

Die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts kann auch als eine Streitgeschichte zwischen Bonn/Berlin und Karlsruhe beschrieben werden. Immer wieder hat Karlsruhe Gesetze gekippt oder Versäumnisse…

Michael Reissenberger

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Das Grundgesetz und die europäische Integration

Artikel 23 des Grundgesetzes erklärt die Verwirklichung eines vereinten Europas zum Staatsziel. Aber sind der europäischen Integration auch Grenzen gesetzt? Und welche Rolle spielt das Grundgesetz…

Thomas Schmitz

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