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Aussiedler | Dossier Migration | bpb.de

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Aussiedler

Jannis Panagiotidis

/ 7 Minuten zu lesen

(Spät-)Aussiedler genossen als "deutsche Volkszugehörige" privilegierte Aufnahmebedingungen in der Bundesrepublik Deutschland. Um eine homogene Einwanderergruppe handelt es sich jedoch nicht.

Freizeit: Nach der Berufsschule verbringt Artur, Aussiedler aus Kasachstan, die Zeit mit seiner Freundin in der Wohnsiedlung Kanadaring in Lahr. (© Dirk Gebhardt für Körber-Foto-Award 2003)

"Aussiedler" bzw. "Spätaussiedler" (so die offizielle Bezeichnung seit 1993) sind eine der zahlenmäßig größten und wichtigsten Kategorien von Migranten in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1950 wurden mehr als 4,5 Millionen Menschen als (Spät-)Aussiedler in Westdeutschland bzw. dem wiedervereinigten Deutschland aufgenommen, davon allein ca. drei Millionen seit 1987, dem Beginn der großen Aussiedlungswelle aus dem sich öffnenden "Ostblock". Die Aussiedler gibt es allerdings nicht: es handelt sich um eine rechtlich definierte Kategorie, in der Menschen mit ganz verschiedenen Hintergründen aus so unterschiedlichen Ländern wie Polen, Rumänien, Jugoslawien, der früheren ČSSR und der ehemaligen Sowjetunion erfasst wurden. Was sie gemeinsam haben ist, dass ihre Heimatländer während des Kalten Krieges kommunistisch regiert waren, sie dort in den meisten Fällen als Deutsche galten und sich auch selber so sahen. Aus diesem Grund fanden sie nach ihrer Ausreise in Deutschland auch eine privilegierte Aufnahme, mit unmittelbarem Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit und aktiver Integrationshilfe in Form von Sprachkursen und Finanzhilfen durch den Staat. Zudem gingen bis 1989 rund 150.000 Deutsche aus Osteuropa in die DDR, ohne dort aber einen besonderen Status zu bekommen.

Für ein "Interner Link: Nicht-Einwanderungsland", als das sich die Bundesrepublik bis in die 1990er Jahre begriff, ist die jahrzehntelange staatlich geförderte Zuwanderung von jährlich mehreren zehntausend – Ende der 1980er und bis Mitte der 1990er Jahre sogar mehreren hunderttausend – Menschen pro Jahr erklärungsbedürftig. Tatsächlich wurde Aussiedlermigration lange gar nicht als Zuwanderung begriffen, eben weil die Betroffenen von vornherein als Deutsche galten und von "Ausländern", "Gastarbeitern", "Flüchtlingen" und anderen als "fremd" definierten Migrantengruppen klar unterschieden wurden. Für Aussiedler galten nicht das Ausländerrecht, sondern spezielle Gesetze, Verordnungen und Verfahren. Dies ist grundsätzlich bis heute so. Allerdings wurde ihre Zuwanderung in Öffentlichkeit und Politik seit den frühen 1990er Jahren und spätestens mit dem "Asylkompromiss" von 1992 in einem breiteren Kontext von Migrationspolitik verhandelt, u.a. aus der Erkenntnis heraus, dass sie vor ähnlichen Problemen und Herausforderungen standen wie andere Migranten.

Ursprünge, Rechtskategorien und historische Entwicklung

Familie Jututsda aus Kasachstan vor dem Aussiedlerheim in Nohra (Thüringen), 1993. (© Bundesregierung, B 145 Bild-00000780, Foto: Julia Fassbender)

Die spezielle rechtliche und politische Behandlung von Aussiedlerzuwanderung durch den Staat hatte mit den historischen Ursprüngen dieser Art von Migration zu tun. Aussiedler waren zunächst "Nachzügler" der massenhaften, aber unvollständigen Flucht und Vertreibungsmigration der Deutschen aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße sowie aus Südosteuropa als Folge des Zweiten Weltkriegs und der NS-Besatzungs- und Bevölkerungspolitik in der Region. Zahlreiche Deutsche blieben nach dem Krieg in diesen Gebieten, weil sie als Arbeitskräfte gebraucht wurden und bleiben mussten, weil sie im Fall z.B. der Oberschlesier als "autochthone" Polen angesehen wurden und bleiben durften, oder weil sie im Fall der Russlanddeutschen zum Teil schon während des Krieges nicht nach Westen vertrieben, sondern nach Osten (Sibirien, Kasachstan) verbannt wurden. Nach dem Ende der Vertreibungen um 1948 blieben sie hinter dem "Eisernen Vorhang" zurück.

Da zahlreiche Familien im Zuge dieser Bevölkerungsverschiebungen getrennt wurden, konnten im Rahmen von Programmen zur Familienzusammenführung ab 1950 trotzdem Menschen in die Bundesrepublik und zum Teil auch in die DDR aussiedeln. Anders als die DDR verfügte die Bundesrepublik über spezielle gesetzliche Grundlagen für deren Aufnahme: aus nationalen und humanitären Erwägungen und bedingt durch die Systemkonkurrenz des Kalten Krieges sahen das Grundgesetz von 1949 (Artikel 116 Absatz 1) und das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) von 1953 die Möglichkeit vor, dass die in Osteuropa verbliebenen Deutschen auch zukünftig in die Bundesrepublik kommen könnten. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG führte für sie die Kategorie des "Aussiedlers" ein und stellte sie den "echten" Vertriebenen gleich. Aussiedler waren somit "Vertriebene nach der Vertreibung", obwohl sie im Kalten Krieg gar nicht mehr vertrieben, sondern im Gegenteil an der Ausreise gehindert wurden.

Die Anzahl der Aussiedler hing von der jeweiligen Politik der Herkunftsstaaten sowie der außenpolitischen "Großwetterlage" ab. Das sozialistische aber blockfreie Jugoslawien ließ "seine" Deutschen schon ab 1951 relativ frei ausreisen. Polen öffnete seine Tore zwischen 1956 und 1959 für fast 300.000 Aussiedler in beide deutsche Staaten und ließ auch in den folgenden Jahren immer mehrere tausend – im Kontext der deutsch-polnischen Annäherung ab Anfang der 1970er Jahre mehrere zehntausend – Menschen pro Jahr ausreisen. Rumänien unter Ceaușescu ließ sich die Ausreise der Angehörigen seiner deutschen Minderheit ab den späten 1960er Jahren von der Bundesrepublik bezahlen. Die Sowjetunion ließ im Rahmen der Entspannungspolitik der 1970er Jahre begrenzte Emigration zu; die meisten Russlanddeutschen konnten aber erst im Zuge der Perestroika ab Ende der 1980er Jahre ausreisen.

Generationenwandel und seine Konsequenzen

Diamant, russisches Lebensmittelgeschäft am Schlüssel in Lahr im Schwarzwald. (© Dirk Gebhardt für Körber-Foto-Award 2003)

In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg fand ein Generationenwandel innerhalb der betroffenen Bevölkerungsgruppen statt. Während in den 1950er und 1960er Jahren noch Angehörige der Kriegsgeneration aussiedelten, die ohne Schwierigkeit als "Nachzügler" der Vertreibung gesehen werden konnten, war dies für viele der Aussiedler ab den 1970er Jahren nicht mehr der Fall. Sie hatten den Krieg als Kinder erlebt oder waren erst nach Kriegsende geboren. In rechtlicher Hinsicht erschwerte dies die Herstellung des notwendigen Zusammenhangs zwischen der Aussiedlung und den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs. Hier behalf man sich mit dem Konstrukt des durch "Vereinsamung" in einem nicht-deutschen Umfeld verursachten "Vertreibungsdrucks", der nach wie vor auf den Deutschen in ihren osteuropäischen Heimatländern laste.

Darüber hinaus verkomplizierte sich aber auch die Kategorisierung der "Nachgeborenen" als Deutsche, da die Definition von deutscher "Volkszugehörigkeit" gemäß § 6 BVFG zentral auf ein "Bekenntnis zum deutschen Volkstum" vor dem Beginn der Vertreibungen in den Jahren 1944/45 abstellte. Hierfür fand man als provisorische Lösung das "vererbliche Bekenntnis" – die Behörden gingen nun davon aus, dass jemand, dessen Eltern sich vor dem Krieg als Deutsche bekannten, sich auch selber nach dem Krieg als solcher identifizieren würde. Dieses in vielerlei Hinsicht problematische Konstrukt wurde erst durch Einführung der Kategorie des "Spätaussiedlers" durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz im Jahre 1993 ersetzt, welche ein Bekenntnis bis in die Gegenwart verlangte.

Der Generationenwandel hatte aber auch soziale Konsequenzen. Wie sich schon bei den Kindern der Aussiedler der 1950er Jahre andeutete, konnten die Angehörigen der Nachkriegsgeneration in vielen Fällen wenig oder kein Deutsch mehr. Dies galt v.a. für die Aussiedler aus Polen ab den 1970er Jahren und für die Russlanddeutschen ab den späten 1980er Jahren, weniger für die Deutschen aus Rumänien, die in Minderheitenschulen die deutsche Sprache pflegen konnten. Mangelnde Deutschkenntnisse erschwerten zum einen die Integration der Aussiedler in Arbeitsmarkt und Gesellschaft – der Staat reagierte mit Sonderprogrammen zur Eingliederung in den Jahren 1976 und 1988. Zum anderen untergrub diese sprachliche Fremdheit die Akzeptanz der Aussiedler "als Deutsche". Bereits 1976 ermahnte Bundespräsident Walter Scheel daher in seiner Weihnachtsansprache die Bevölkerung, die zu diesem Zeitpunkt vermehrt aus Polen eintreffenden Aussiedler "nicht als Ausländer zu betrachten, weil viele von ihnen die deutsche Sprache nicht beherrschten".

Aussiedler und Migrationsgesellschaft

Als Ende der 1980er Jahre die Massenmigrationen von Aussiedlern aus Osteuropa und Flüchtlingen aus dem "globalen Süden" zusammentrafen, beschleunigte sich die Auflösung der bis dahin sorgsam gehegten Trennung von "deutschen" und "fremden" Migranten. Die merkwürdige – und widersprüchliche – Koexistenz der Slogans "Das Tor bleibt offen" (für Aussiedler) und "Das Boot ist voll" (für Flüchtlinge und alle anderen) sowie die Gegenüberstellung von im Ausland geborenen "Deutschen", die oft kein Deutsch sprachen und im Inland geborenen "Ausländern", die perfekt Deutsch sprachen und trotzdem Ausländer blieben, stellte diese Kategorien nachhaltig in Frage. Vor diesem Hintergrund wurden die Migrationsprivilegien für Aussiedler sukzessive reduziert: ihre Aufnahme wurde ab 1989 schrittweise erschwert und ab 1993 kontingentiert; Eingliederungshilfen und Sprachkurse wurden gekürzt.

In der breiten Öffentlichkeit bedeutete das Verschwimmen der verschiedenen Migrantenkategorien zunächst weniger eine größere Akzeptanz für "Ausländer", sondern eine geringere Akzeptanz für Aussiedler. Vor allem Russlanddeutsche und insbesondere russlanddeutsche Jugendliche wurden zu einer neuen, medial viel beachteten "Problemgruppe", die mit ähnlichen xenophoben Stereotypen belegt wurde, wie andere Migrantengruppen auch. Aussiedler wurden also zunächst in einem negativen Sinne Teil einer umfassenderen Migrationsthematik.

Seit den frühen 2000er Jahren hat sich das Migrations- und Integrationsgeschehen rund um die Spätaussiedler und speziell die Russlanddeutschen aber so weit beruhigt, dass auch positive Entwicklungen stärker wahrgenommen werden. Neuere Studien zeigen eine alles in allem zufriedenstellende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration dieser Gruppe. Hierzu dürfte auch die aktive Integrationspolitik des Bundes entscheidend beigetragen haben, die trotz der Kürzungen im Laufe der 1990er Jahre die Spätaussiedler nach wie vor gegenüber anderen Migranten privilegierte. Diese jahrzehntelange Praxis nie so bezeichneter aber letztlich erfolgreicher Migrations- und Integrationspolitik bietet auch einen reichen Erfahrungsschatz für zukünftige migrationspolitische Herausforderungen.

Inzwischen lässt sich auch über den Platz der Spätaussiedler in der pluralisierten bundesdeutschen Migrationsgesellschaft nachdenken. Spätaussiedler gelten mittlerweile (weitgehend) selbstverständlich als Teil eines breiteren Panoramas von "Menschen mit Migrationshintergrund". Ihre hybride (Selbst-)Definition als "andere Deutsche" oder "fremde Deutsche" kann in diesem Kontext als wegweisend für eine Gesellschaft gelten, in der Deutsch-Sein nicht exklusiv, sondern als kompatibel mit anderen Zugehörigkeiten gedacht wird. "Russland-Deutsch" stünde hier in einer Reihe mit "Türkei-Deutsch", "Afro-Deutsch" und anderen Konzeptionen von hybridem Deutsch-Sein, die in der Migrationsgesellschaft allmählich zur Normalität werden.

Mehr zum Thema

Dossier Interner Link: Russlanddeutsche und andere postsozialistische Migranten

Jannis Panagiotidis: Aussiedler/Spätaussiedler. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2015.
Externer Link: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32717

Susanne Worbs u.a., (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse. Nürnberg 2013 (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Forschungsbericht 20).
Externer Link: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb20-spaetaussiedler.pdf?__blob=publicationFile

Bundesverwaltungsamt
Externer Link: http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staatsangehoerigkeit/Aussiedler/aussiedler-node.html

Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Externer Link: http://www.aussiedlerbeauftragter.de/AUSB/DE/Home/startseite_node.html

Bundesvertriebenengesetz, aktuelle Fassung
Externer Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/

Bundesvertriebenengesetz in der Fassung von 1953
Externer Link: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl153022.pdf

Weitere Inhalte

Jannis Panagiotidis, Dr. phil., ist Juniorprofessor für Migration und Integration der Russlanddeutschen am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.