Die Grundrechte sind der Kernbestandteil des Grundgesetzes. Ihre Anwendung und ihre Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht haben die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entscheidend geprägt. Vielen Bundesbürgern ist wenig bewusst, wie sehr die Grundrechte ihren Alltag bestimmen.
Die Grundrechte sind Teil einer (über-)europäischen Entwicklung seit dem Zeitalter der Aufklärung. Überstaatliche Organisationen wie die UNO, der Europarat und die EU setzen sich für ihre möglichst breitenwirksame Geltung ein.
Informationen zur politischen Bildung Nr. 305/2017
Grundrechte
Auch wenn wir es meistens nicht merken: Grundrechte begegnen uns auf Schritt und Tritt. Ihre Auslegung kann zum Streitfall werden, aber insgesamt bilden sie die Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland.
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Geschichte der Grundrechte
Staatlich verbriefte Grundrechte für jeden sind ein Ideengut der Aufklärung. In den USA, in Großbritannien, Frankreich und Deutschland mussten sie gegen Widerstände und Rückschläge behauptet werden.
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Besondere Merkmale der Grundrechte
Menschenrechte sind universell gültig, die Grundrechte aber staatlich garantiert und damit einklagbar. Sie betreffen einen breiteren Personenkreis als die Bürgerrechte und unterscheiden sich nach ihrem Inhalt, ihrem Anwendungsbereich und ihrer Wirkweise.
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Grundrechtsschutz aus Karslruhe – das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist der oberste Hüter der Verfassung, seine Richter sind politisch unabhängig und mit besonderen Kompetenzen ausgestattet. Es ist nicht nur ein Staatsgerichtshof, sondern über die Verfassungsbeschwerde erreichbar für jedermann.
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Die einzelnen Grundrechte
Das Grundgesetz gibt den einzelnen Grundrechten keine Namen. Für jedes Grundrecht hat sich aber eine Benennung eingebürgert. Die folgende Darstellung berücksichtigt die Artikel 1 bis 19 (ohne 18) und flicht die im anschließenden Verfassungstext genannten grundrechtsgleichen Rechte an passender Stelle ein.
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Grundrechte in anderen Verfassungen
Dem Grundrechtsverständnis der DDR lag eine eigene Vorstellung des Verhältnisses von Mensch und Staat zugrunde. Durch den Föderalismus und die Einbindung in Europarat, EU und UNO können in Deutschland heute unterschiedliche Rechteordnungen wirksam werden.