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Vor 50 Jahren: Bundestag stimmt für Ostverträge

Redaktion

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Am 17. Mai 1972 stimmte der Bundestag dem Moskauer Vertrag mit der Sowjetunion und dem Warschauer Vertrag mit Polen zu. Mit ihrer neuen Ostpolitik setzte die Bundesrepublik fortan auf Annäherung.

Stahlarbeiter gingen am 27.04.1972 in Gelsenkirchen auf die Straße, um für die Ostpolitik von Kanzler Willy Brandt zu demonstrieren. (© picture-alliance, Klaus Rose)

Die sogenannten Ostverträge bezeichnen die 1972 geschlossenen Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Sowjetunion – der Interner Link: Moskauer Vertrag – sowie zwischen der BRD und der Volksrepublik Polen – der Interner Link: Warschauer Vertrag. Sie erklärten unter anderem die deutsch-polnische Grenze an der Interner Link: Oder-Neiße-Linie für unverletzlich und legten fest, zwischenstaatliche Konflikte ohne Gewalt zu lösen. Sie galten als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Aussöhnung zwischen Deutschland und Polen sowie zu einem besseren Verhältnis zur Interner Link: Sowjetunion (UdSSR). Die damals in Bonn regierenden sozial-liberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt setzte ab 1969 unter dem Motto "Wandel durch Annäherung" auf eine Entspannungspolitik gegenüber den Ostblockstaaten. Am 17. Mai 1972, nach zahlreichen innenpolitischen Debatten, ratifizierte der Bundestag den Moskauer Vertrag sowie den Warschauer Vertrag. Am 3. Juni 1972 traten beide Verträge in Kraft.

Moskauer Vertrag

Der Moskauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie der UdSSR gilt als Meilenstein auf dem Weg zur Deutschen Einheit im Jahr 1990. Die in Artikel 3 des Moskauer Vertrags festgelegte "Unverletzlichkeit" der Grenzen betraf sowohl die Oder-Neiße-Linie zwischen der Interner Link: Deutschen Demokratischen Republik und Polen als auch die deutsch-deutsche Grenze zwischen der BRD und der DDR. Dieser hatte zur Folge, dass zukünftige Grenzänderungen nur dann rechtens wären, wenn sie einvernehmlich und mit friedlichen Mitteln zustande kämen. Im Vertrag wurde zudem ein gegenseitiger Gewaltverzicht festgeschrieben. Die Regierungschefs und Außenminister der BRD sowie der UdSSR unterzeichnet den Moskauer Vertrag am 12. August 1970.

Warschauer Vertrag

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Ostverträge ist der Warschauer Vertrag. Die BRD und Polen verhandelten über die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze sowie die Ausreise deutschstämmiger Einwohnerinnen und Einwohner Polens im Rahmen der Familienzusammenführung. In Artikel 1 des Abkommens erklärten beide Staaten, "dass sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden". Zudem verpflichten sich die Vertragsparteien erneut zur friedlichen Lösung von zwischenstaatlichen Konflikten. Betont wird auch das beiderseitige Interesse an einer künftigen Zusammenarbeit im wirtschaftlichen oder kulturellen Bereich. Am 7. Dezember 1970 unterzeichneten Bundeskanzler Willy Brandt und der polnische Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz sowie die Außenminister der beiden Länder den Warschauer Vertrag.

Debatten um Ostpolitik

Nach der Bundestagswahl im Jahr 1969 bildete sich erstmals eine Koalition von SPD und FDP auf Bundesebene unter Bundeskanzler Willy Brandt. Im Anschluss hatte sich die Regierung um Verträge mit der Sowjetunion und Polen bemüht. Ausschlaggebend für diese neue Haltung war auch die weltpolitisch angespannte Lage unter dem Eindruck des Wettrüstens zwischen den USA und der Sowjetunion. Seit Ende der 1960er-Jahre konnte die UdSSR theoretisch auf einen atomaren Angriff mit einem Gegenangriff reagieren. Die sowjetische Seite hingegen war an einem Vertrag mit der Bundesrepublik interessiert, um den Status quo in Europa zu sichern, innenpolitischen Druck zu verringern und weil sie sich wirtschaftliche Vorteile zum Beispiel durch westdeutsche Unterstützung bei der Erschließung von Öl- und Gasfeldern erhoffte.

Für Brandt waren die Verhandlungen äußerst schwierig. In der Bundesrepublik gab auch Widerstand gegen seine neue Ostpolitik. Mehrere Millionen Deutsche wurden nach dem Zweiten Weltkrieg aus ihrer früheren osteuropäischen Heimat, die zu dem Zeitpunkt teils noch als deutsches Staatsgebiet galt und 1945 dann als Konsequenz des Potsdamer Abkommens der polnischen Verwaltung unterstellt wurde, Interner Link: gewaltsam vertrieben. Besonders die oppositionelle CDU und CSU, aber auch Teile der FDP positionierten sich daher gegen die Verträge und warnte vor einem "Ausverkauf deutscher Interessen". Die Unionsparteien fürchteten zudem, dass nicht nur die Oder-Neiße-Linie als Grenzverlauf, sondern auch die DDR als zweiter deutscher Staat anerkannt würden. Außerdem bestand der Union zufolge Unklarheit darüber, ob die Sowjetunion das deutsche Selbstbestimmungsrecht überhaupt anerkennen würde. Die Bundesrepublik sei aus ihrer Perspektive vor Abschluss eines Friedensvertrages mit den Alliierten nicht berechtigt, auf Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze zu verzichten.

Auch die Verhandlungen mit der polnischen Regierung selbst waren schwierig. Die polnische Bevölkerung hatte während des Zweiten Weltkriegs unter einer grausamen deutschen Besatzungspolitik gelitten. In keinem anderen Land mit Ausnahme der Sowjetunion fielen Wehrmacht und SS-Verbänden so viele Menschen zu Opfer. Von den gut 35 Millionen Bürgerinnen und Bürgern Polens starben während der deutschen Besatzung knapp sechs Millionen. Viele Polinnen und Polen waren daher gegen diese Aussöhnungspolitik mit der BRD.

Zur Verbesserung des deutsch-polnischen Verhältnisses sollte schließlich auch eine Geste Brandts beitragen: Unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung am 7. Dezember 1970 legte der Kanzler am Mahnmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto einen Kranz ab und kniete überraschend nieder. Diese Geste wurde für viele Menschen ein Symbol seiner Ostpolitik.

Auf einen Blick: Ostverträge der Bundesrepublik

12. August 1970: Moskauer Vertrag mit der Sowjetunion

7. Dezember 1970: Warschauer Vertrag mit Polen

3. September 1971: Viermächteabkommen über Berlin

17. Dezember 1971: Transitabkommen mit der DDR

21. Dezember 1972: Grundlagenvertrag mit der DDR

11. Dezember 1973: Prager Vertrag mit der Tschechoslowakei

Konstruktives Misstrauensvotum gegen Brandt

Am 24. April 1972 mündete die weiterhin bestehende Kritik schließlich in einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Willy Brandt, das jedoch scheiterte. In der Folge einigten sich der oppositionelle CDU-Fraktionsvorsitzende Rainer Barzel und Willy Brandt auf einen Kompromiss: Das Kernstück der Ostverträge solle die Verpflichtung zum Gewaltverzicht sein. Die endgültige Festsetzung der Grenzen Deutschlands hingegen sollte einem Friedensvertrag vorbehalten bleiben. Am 17. Mai 1972 nahm der Bundestag schließlich beide Verträge an.

Ratifizierung der Ostverträge

Ende 1972 folgte mit dem sogenannten Interner Link: Grundlagenvertrag, in dem das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und der DDR neu festgelegt wurde, ein weiteres zentrales Regelwerk der neuen Ostpolitik.

Grundlagenvertrag mit DDR

Der "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" wurde ausgehandelt, um die Beziehungen zwischen der BRD und DDR zu normalisieren. Artikel 1 hatte zum Ziel, "normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung" zu entwickeln. Zwar sollten die Prinzipien der "souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte" (Artikel 2) gelten – eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR ging damit allerdings nicht einher. Die Vertragspartner einigten sich wie im Moskauer und Warschauer Vertrag darauf, Konflikte zukünftig friedlich zu lösen. Auch sollten laut Vertrag zwar keine Botschaften, dafür aber "Ständige Vertretungen" in den beiden Staaten eingerichtet werden. Am 21. Dezember 1972 wurde der Vertrag unterschrieben.

Brandt setzte seine Entspannungspolitik bis zu seinem Rücktritt 1974 fort. Beide deutsche Staaten näherten sich ebenso wie die beiden Machtblöcke in Ost und West zumindest phasenweise an. Rückblickend gelten die Ostverträge als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Ost-West-Entspannung und der Aussöhnung zwischen Deutschland und Polen sowie der Sowjetunion. Obwohl Moskauer Vertrag, Warschauer Vertrag und das Grundlagenabkommen Gewaltverzicht und die Unverletzlichkeit der Grenzen als Eckpunkte enthielten, folgte die völkerrechtlich verbindliche Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze erst 1990 mit dem deutsch-polnischen Vertrag.

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