Der Deutsche Bundestag Externer Link: hat am 5. Dezember 2025 der Reform des Wehrdienstes zugestimmt. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, Grüne und Die Linke verabschiedet. Der Wehrdienst soll zwar freiwillig bleiben, zukünftig sollen junge Männer aber wieder verpflichtend gemustert werden. So soll die Bundeswehr bis 2035 auf rund 460.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten wachsen. Findet die Bundeswehr nicht genug Freiwillige, soll der Bundestag über einen verpflichtenden Wehrdienst entscheiden können. Hintergrund der Reform ist die seit dem russischen Angriff auf die Ukraine veränderte Sicherheitslage in Europa. Am 19. Dezember wird noch der Bundesrat über Externer Link: den Gesetzentwurf abstimmen.
Was ist die Wehrpflicht?
Die Wehrpflicht ermöglicht es einem Staat, seine Bürger zum Dienst in den Interner Link: Streitkräften zu verpflichten. Dieser Wehrdienst ist meistens zeitlich begrenzt. In Deutschland ist die Wehrpflicht in Externer Link: Artikel 12a des Grundgesetzes verankert und durch das Externer Link: Wehrpflichtgesetz geregelt. Von 1956 bis 2011 wurden Männer ab 18 Jahren hauptsächlich zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet. Derzeit ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Abgeschafft wurde sie jedoch nie.
Die allgemeine Wehrpflicht galt ständig, also auch dann, wenn die Sicherheit der Bundesrepublik nicht militärisch bedroht war. Sie war zeitlich befristet und konnte aus Gewissensgründen Interner Link: verweigert werden. Dazu mussten Wehrpflichtige einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Wurde diesem zugestimmt, musste ein Ersatzdienst („Zivildienst“) geleistet werden, der dem Allgemeinwohl dient – wie zum Beispiel in der Altenpflege oder im Rettungsdienst.
Es gab dabei keine „Wahlmöglichkeit“ – wer einberufen, gemustert und für tauglich befunden wurde, konnte nur dann einen Zivildienst leisten, wenn er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurde. Vom Wehrdienst oder einem Ersatzdienst komplett befreit werden konnte, wer sich als Wehrpflichtiger ehrenamtlich für mindestens vier Jahre im Zivil- und Katastrophenschutz engagiert (zum Beispiel beim Interner Link: Technischen Hilfswerk). Das regelt Externer Link: § 13a des Wehrpflichtgesetzes.
Wann und für wen gilt die Wehrpflicht noch?
Im Unterschied dazu besteht weiterhin die Wehrpflicht im Spannungs- und Interner Link: Verteidigungsfall. Sie gilt nur dann, wenn der Deutsche Bundestag den Verteidigungsfall nach Externer Link: Art. 115a des Grundgesetzes festgestellt hat – also die Bundesrepublik angegriffen wird oder ein solcher Angriff „unmittelbar droht“. Dann können Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden.
Dies gilt auch für Männer, die bisher nicht zum Wehrdienst herangezogen oder ausgemustert wurden. Sie können dann zu nichtmilitärischen Diensten wie zum Beispiel Versorgungsleistungen und Sanitätsdiensten für die Streitkräfte oder die Zivilbevölkerung verpflichtet werden.
Übrigens: Laut Grundgesetz können im Verteidigungsfall auch Frauen zu Sanitätsdiensten herangezogen werden, wenn deren Bedarf nicht gedeckt werden kann. Eine Verpflichtung von Frauen zum Dienst an der Waffe schließt das Grundgesetz dagegen aus.
Was sind die historischen Grundlagen der Wehrpflicht?
Nach dem Sieg der Alliierten über Deutschland im Zweiten Weltkrieg wurde die Wehrmacht aufgelöst und Deutschland demilitarisiert. Als am Interner Link: 23. Mai 1949 das Grundgesetz erlassen wurde, durfte die Bundesrepublik weder alleine über ihre Außenpolitik bestimmen noch hatte sie eine eigene Armee. Die oberste Entscheidungsmacht lag bei den drei Besatzungsmächten in Westdeutschland: den USA, Großbritannien und Frankreich.
Als 1950 der Korea-Krieg begann und die Spannungen des Kalten Krieges zwischen Ost und West zunahmen, begann die Interner Link: Debatte über die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik. Damit wurde auch die Frage der Wehrpflicht wieder relevant. Bundeskanzler Konrad Adenauer begründete die Notwendigkeit einer westdeutschen Armee am Externer Link: 7. Februar 1952 im Bundestag mit der „aggressiven Expansionspolitik Sowjetrusslands“. Er sah es als notwendig an, die Bundesrepublik in die Verteidigungsgemeinschaft der westlichen Staaten einzubinden. Damit sollte sie auch zur Verteidigung Westeuropas beitragen. Die SPD befürchtete hingegen, dass unter anderem die Wiederbewaffnung die deutsche Teilung verstärken würde. Schließlich setzte sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP durch.
Am 6. Mai 1955 trat die Bundesrepublik nach Unterzeichnung der Interner Link: Pariser Verträge der NATO bei. Wenige Tage später, am 14. Mai, schlossen sich die Staaten des Ostblocks zum Interner Link: Militärbündnis Warschauer Pakt zusammen, mit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) als Gründungsmitglied. Bald darauf entstanden in beiden deutschen Staaten bewaffnete Armeen. Die ersten freiwilligen Soldaten der Bundeswehr wurden am 12. November 1955 vereidigt. Im Januar 1956 wurde in der DDR die Interner Link: Nationale Volksarmee (NVA) gegründet.
Damit standen sich entlang der innerdeutschen Grenze zwei Armeen mit ihren jeweils Verbündeten gegenüber. Die Bundeswehr hatte zu Hochzeiten des Kalten Kriegs fast 500.000 Soldatinnen und Soldaten, die kleinere NVA sollte in Kriegszeiten auf ähnliche Größe anwachsen.
Interner Link: Grundlage für die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik waren mehrere Änderungen des Grundgesetzes, die auch „Wehrverfassung“ genannt werden. Die allgemeine Wehrpflicht trat nach langen politischen Debatten und Protest von Gewerkschaften und Kirchen am 21. Juli 1956 in Kraft. Von nun an waren alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren (im Verteidigungsfall bis 60 Jahre) wehrpflichtig.
Der Grundwehrdienst dauerte zunächst zwölf Monate. Von 1962 bis 1972 wurde er auf 18 Monate verlängert und im Anschluss schrittweise verkürzt. Vor der Aussetzung 2011 betrug er noch sechs Monate.
Wehrpflicht in der DDR
Die allgemeine Wehrpflicht wurde in der DDR 1962 eingeführt. Wehrpflichtig waren Männer zwischen 18 und 50 Jahren, im Verteidigungsfall bis 60 Jahre. Der Grundwehrdienst dauerte mindestens 18 Monate, wehrpflichtige Männer wurden in der Regel nur bis zum vollendeten 26. Lebensjahr eingezogen. Einen zivilen Ersatzdienst gab es nicht. Es war jedoch möglich einen waffenlosen Wehrdienst zu leisten. Als „Bausoldaten“ oder „Spatensoldaten“ wurden die jungen Männer häufig bei schweren körperlichen Arbeiten eingesetzt. Insgesamt leisteten mehr als 2,5 Millionen Wehrpflichtige den Grundwehrdienst in der NVA.
Warum wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt?
Am 24. März 2011 stimmte der Bundestag für die Aussetzung der Wehrpflicht. Vorangegangen war eine lange Debatte über eine Reform der Bundeswehr.
Seit dem Zusammenbruch des Ostblocks und Interner Link: Ende des Warschauer Paktes im Jahr 1991 rückte die Verteidigung des Landes in den Hintergrund. Aus Sicht der Politik gab es keine unmittelbare Bedrohung mehr, die eine große Armee nötig machte. Interner Link: Im Jahr 1989 dienten noch knapp 500.000 Soldaten in der Bundeswehr, 2010 war es noch etwa die Hälfte. Gleichzeitig Interner Link: wurde an den Militärausgaben gespart.
Seit den 1990er-Jahren beteiligte sich die Bundeswehr zunehmend im Ausland an Einsätzen der Vereinten Nationen und der NATO. Für solche Einsätze wurden vor allem gut ausgebildete Spezialisten benötigt. Nur noch sehr kurz dienende Wehrpflichtige waren hierzu nicht einsetzbar.
Hinzu kam die Diskussion um die Interner Link: Wehrgerechtigkeit: Bereits während des Kalten Krieges wurden längst nicht alle tauglichen Männer eines Jahrgangs zum Wehrdienst herangezogen. Der Anteil verringerte sich weiter als die Bundeswehr nach der deutschen Wiedervereinigung verkleinert wurde. Das empfanden viele Betroffene als ungerecht.
Anfang der 2010er Jahre passte die allgemeine Wehrpflicht auch aus Sicht von Politikerinnen und Politikern nicht mehr zur Sicherheitslage in Europa und den Einsätzen der Bundeswehr. Der Eingriff in die Grundrechte junger Männer, den eine Wehrpflicht bedeute, sei daher nicht mehr gerechtfertigt. So lautet die Begründung der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP im Gesetzentwurf zur Aussetzung der Wehrpflicht.
Seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 können sich sowohl Männer als auch Frauen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr für einen freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr verpflichten.
Weshalb wurde über ein Zurück zur allgemeinen Wehrpflicht diskutiert?
Seit 2011 hat sich die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert. Mit dem Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine am 24. Februar 2022 ist die Verteidigung der Bundesrepublik und der östlichen NATO-Bündnispartner wieder Thema in Politik und Öffentlichkeit. Interner Link: Mit einem Sondervermögen über 100 Milliarden Euro und einer Ausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben soll die Bundeswehr technisch modernisiert werden. Außerdem sollen verschiedene Reformen die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte verbessern und die Beschaffung von Waffen, Gerät und Material beschleunigen. Neben Heer, Marine und Luftwaffe wurde 2024 auch eine neue Teilstreitkraft für den „Cyber- und Informationsraum“ (CIR) eingerichtet.
Für diese Aufgabe soll die Bundeswehr bis 2035 auf 260.000 aktive Soldaten und Soldatinnen anwachsen. Zusätzlich plant das Verteidigungsministerium mit rund 200.000 Reservistinnen und Reservisten. So sollen im Verteidigungsfall bis zu 460.000 Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung stehen.
Die aktuellen Bewerberzahlen sind hierzu bislang nicht ausreichend. Nach Angaben der Bundeswehr gab es im ersten Halbjahr 2025 jeweils mehr Bewerbungen (rund 36.000, plus 8 Prozent) und Einstellungen von Soldatinnen und Soldaten (13.750, plus 28 Prozent) als noch im gleichen Zeitraum 2024. Trotz Steigerung lag die Personalstärke der Bundeswehr Ende Oktober mit rund 184.000 Soldatinnen und Soldaten noch weit unter dem geplanten Bedarf. Hinzu kommen rund 82.000 zivile Beschäftigte.
Welche Modelle für eine Wehrpflicht wurden diskutiert?
Um den Personalbedarf der Bundeswehr zu decken, wurde auch über die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und neue Wehrdienstmodelle diskutiert:
Ein Vorschlag war, das derzeitige Modell der Freiwilligkeit zu optimieren und eine effizientere Nachwuchswerbung zu betreiben. Bislang war die Bundeswehr daran gescheitert, genügend Freiwillige zu finden.
Ein anderes Modell ist angelehnt an die Methode, nach der die schwedische Armee rekrutiert. Dort werden alle wehrpflichtigen Männer und Frauen erfasst und zum Teil auch gemustert. Ausgewählt für den Wehrdienst wird jedoch nur ein kleiner Teil der jungen Erwachsenen.
Ein dritter Weg wäre eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen. Um auch Frauen in dieser Form der Wehrpflicht berücksichtigen zu können, müsste das Grundgesetz geändert werden – hier ist bisher explizit nur von Männern die Rede.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte im Juni 2024 zunächst eine Mischform aus Pflicht und Freiwilligkeit orientiert am schwedischen Modell vorgeschlagen. Mit dem Ende der Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und SPD im November 2024 lag die Gesetzesinitiative zunächst auf Eis. Nach der Interner Link: vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 und der Regierungsbildung von CDU, CSU und SPD wurden die Pläne wieder aufgenommen. Insbesondere Forderungen der Unionsparteien nach mehr Verbindlichkeit bei der Wehrpflicht, sollten nicht genügend Freiwillige gefunden werden, führten im Sommer 2025 zu koalitionsinternen Diskussionen und einer Anpassung des Gesetzentwurfs.
Welchen Wehrdienst sieht die Reform nun vor?
Die allgemeine Wehrpflicht bleibt ausgesetzt. Stattdessen sieht das vom Bundestag nun beschlossene „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz) weiterhin einen freiwilligen Wehrdienst und eine bessere Erfassung aller Wehrpflichtigen vor:
Ab Anfang 2026 sollen alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen zugeschickt bekommen. Damit will die Bundeswehr deren Motivation und Eignung für den Wehrdienst erfassen. Männer müssen den Fragebogen beantworten, für Frauen bleibt dies freiwillig.
Zudem sollen junge Männer wieder verpflichtend gemustert werden. Bei der Musterung durchlaufen die Kandidaten körperliche, ärztliche und kognitive Tests sowie Beratungsgespräche, mit denen ihre Eignung für den Dienst in der Bundeswehr festgestellt werden soll. Dies soll ab Juli 2027 für alle Männer beginnen, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden.
Der freiwillige Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Freiwillige können ihren Dienst auf bis zu elf Monate zu verlängern. Darüber hinaus können sie sich als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit länger verpflichten.
Zukünftig will die Bundeswehr bis zu 300.000 Männer eines Jahrgangs mustern. Bislang fehlen der Bundeswehr sowohl das Personal als auch die Infrastruktur. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 wurden die sogenannten Kreiswehrersatzämter abgeschafft. Um die flächendeckende Wehrerfassung und Musterung zu stemmen, muss die Bundeswehr ihre Karrierecenter aus- und neue Musterungszentren aufbauen.
Zudem soll der Dienst in der Bundeswehr für junge Menschen finanziell attraktiver werden. So sollen freiwillig Wehrdienstleistende Zuschüsse für den Erwerb eines Führerscheins bekommen können. Auch der sogenannte Wehrsoldgrundbetrag für Rekruten soll von derzeit 1.500 Euro auf 2.600 Euro pro Monat angehoben werden.
Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wurden dafür Änderungen am Wehrpflichtgesetz, am Wehrsoldgesetz, am Soldatengesetz und mehreren anderen Bundesgesetzen vorgenommen. Nach jetzigem Stand werden für die geplanten Änderungen bis einschließlich 2029 rund 2,7 Milliarden Euro an zusätzlichen Ausgaben im Bundeshaushalt erwartet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Was passiert, wenn nicht genügend Freiwillige gefunden werden?
Mit dem Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz legt der Bundestag konkrete Ziele für die Personalstärke der Bundeswehr fest. Diese beinhalten jährlich steigende Korridore für die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie der Reservistinnen und Reservisten. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) muss dem Bundestag darüber ab 2027 halbjährlich Bericht erstatten.
Findet die Bundeswehr nicht genügend Freiwillige, um diese Ziele zu erreichen, oder verschlechtert sich die verteidigungspolitische Lage, sieht das Gesetz zudem die Möglichkeit einer „Bedarfswehrpflicht“ vor. Dann könnten junge Männer zum Wehrdienst verpflichtet werden, um den Bedarf der Streitkräfte zu decken. Wer dann eingezogen würde und nach welchem Verfahren ausgewählt würde, muss der Bundestag dann in einem neuen Gesetz entscheiden. Eine automatische Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht ist nicht vorgesehen. Unberührt davon bleibt auch das Recht jedes Einzelnen, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.
Welche Kritik gibt es am neuen Wehrdienst?
Bis zuletzt hatten die Parteien der Regierungskoalition um einen Kompromiss zwischen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit des Wehrdienstes gerungen. Kritik an der gefundenen Einigung kam auch von den Oppositionsfraktionen, die jeweils gegen das Gesetz stimmten: Die AfD kritisiert, dass das Personalproblem der Bundeswehr dadurch nicht gelöst werde. Die Grünen bemängeln fehlende Pläne zu Zivilschutz und zivilen Ersatzdiensten. Die Linke lehnt jede Möglichkeit eines verpflichtenden Wehrdienstes ab und will die Wehrpflicht aus dem Grundgesetz streichen.
Der Deutsche Bundeswehrverband, eine der größten Interessenvertretungen für die Streitkräfte, bewertet die Wehrdienstreform als wichtigen Schritt. Dennoch bezweifelte Oberst André Wüstner, Vorsitzender des Verbandes, in einer Externer Link: öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses im November, dass die angestrebte Truppenstärke der aktiven Soldatinnen und Soldaten und auch der Reserve angesichts der verteidigungspolitischen Herausforderungen ausreiche. Wüstner äußerte sich ebenso skeptisch, ob sich auf Basis der Freiwilligkeit genügend Wehrdienstleistende melden werden. Ähnlich positionierte sich auch der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr.
Während das Parlament über das Gesetz diskutierte, gingen am 5. Dezember bundesweit Schülerinnen und Schüler auf die Straße, um gegen die Pläne der Bundesregierung zu demonstrieren. Unter dem Motto „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ waren Kundgebungen in etwa 90 Städten angekündigt. Der Protest richtet sich insbesondere gegen die vorgesehene verpflichtende Musterung aller Männer ab dem Jahrgang 2008, eine Interner Link: befürchtete Militarisierung der Gesellschaft sowie gegen fehlende Investitionen in Bildung. Außerdem klagen die Initiatoren, dass die junge Generation als direkt Betroffene nicht ausreichend in die Debatte um die Zukunft des Wehrdienstes einbezogen wurde.
Zuletzt hatte die jährliche repräsentative Externer Link: Bevölkerungsumfrage des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) ergeben, dass die absolute Mehrheit der Befragten die Wiedereinführung eines Wehrdienstes für notwendig hält. 2025 war der Wert um sechs Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 53 Prozent gestiegen (23 Prozent lehnen dies ab). Blickt man nur auf die Gruppe der jüngeren Betroffenen zwischen 16 und 29 Jahren, stieg auch hier die Zustimmung zu einem Wehrdienst im Vergleich zum Vorjahr (plus 5 Prozentpunkte), fiel insgesamt aber geringer aus (42 Prozent).
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