im Zuge der Interner Link: Gesundheitsreform (siehe dort) 2007 beschlossene Einrichtung, die ab 1. 1. 2009 zentral den Einzug der Krankenkassenbeiträge vornimmt. Seither gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. In den Fonds eingezahlt werden die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ein Steuerzuschuss. Die Krankenkassen erhalten einen Pauschalbetrag pro Versicherten. Besondere Risiken werden durch entsprechende Zuweisungen aus dem Fonds abgedeckt. Der für den kasseninternen Einnahmenausgleich sorgende Risikostrukturausgleich ist entfallen. Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Einnahmen nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Interner Link: Zusatzbeitrag (siehe dort) erheben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.