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Ausschuss/Ausschüsse | bpb.de

Ausschuss/Ausschüsse

Auch im oder im stellen die Abgeordneten Anträge.
Mitglieder im Interner Link: Rat und Interner Link: Bürgermeister und Bürgermeisterinnen stellen Anträge im Interner Link: Stadtrat oder Gemeinderat.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe, die sich mit einem bestimmten Thema beschäftigt. Die Mitglieder in einem Ausschuss werden gewählt. Zum Beispiel kann ein Verein einen Finanzausschuss haben, der sich um das Geld kümmert.

Auch im Interner Link: Bundestag , in Interner Link: Landtagen, in Interner Link: Stadträten oder Gemeinderäten und in Interner Link: Kreistagen gibt es Ausschüsse.
Mitglieder in den Ausschüssen sind Interner Link: Abgeordnete, Mitglieder aus dem Stadtrat oder Kreistag aus unterschiedlichen Parteien. In manchen in Kommunen können auch Bürger und Bürgerinnen mitarbeiten, die nicht im Rat sind.

Die Mitglieder werden in die Ausschüsse gewählt. Ausschüsse treffen sich in Sitzungen.

  • Im Bundestag gibt es zum Beispiel einen Verteidigungsausschuss. Dieser Ausschuss berät zum Beispiel darüber, welche Ausrüstung die Bundeswehr bekommt.

  • Oder es gibt einen Gesundheitsausschuss. Dieser Ausschuss berät über Gesundheitspolitik.

  • Es gibt auch einen Ausschuss, der sich um Außenpolitik kümmert. Außenpolitik regelt die Beziehungen zu anderen Staaten.

Ausschüsse arbeiten also zu einem bestimmten Thema. So müssen sich nicht alle Abgeordneten oder Mitglieder aus dem Rat um das Thema kümmern.

Ausschüsse im Bundestag bereiten zum Beispiel Gesetze vor und sprechen über Anträge. Sie versuchen, sich zwischen den unterschiedlichen Parteien zu einigen. Und sie schreiben einen Antrag, dem die Mehrheit zustimmen können.

Auch in den Ländern und Kommunen gibt es Ausschüsse. Diese Ausschüsse arbeiten ähnlich. Auch sie einigen sich über Anträge oder laden Experten und Expertinnen zu bestimmten Themen ein, über die sie mehr wissen wollen. Zum Beispiel, wie in den Schule Computer eingesetzt werden können.

Manche Ausschüsse gibt es in jedem gewählten Bundestag. Sie heißen ständige Ausschüsse. Der Verteidigungsausschuss, der Gesundheitsausschuss oder der Ausschuss für Außenpolitik sind zum Beispiel ständige Ausschüsse.

Manche Ausschüsse gibt es nur manchmal. Zum Beispiel können Abgeordnete einen Untersuchungsausschuss bilden. Dieser Ausschuss kann einen Fehler der Regierung überprüfen und sagen was falsch gemacht wurde. Er trifft sich nur für die Zeit der Untersuchung.

Manchmal streiten sich Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz. Dann gibt es für eine kurze Zeit einen Vermittlungsausschuss. Dieser Ausschuss versucht dann eine Einigung zu finden. So kann über ein Gesetz dann entschieden werden.

Es gibt keine Regel, wie viele Ausschüsse der Bundestag, der Landtag oder die Stadträte haben muss.

[Stand: 7/2026]

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Fussnoten

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