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Bundesgerichte | bpb.de

Bundesgerichte

Die in Art. 93-96 GG benannten Gerichte des Bundes: das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), der Interner Link: Bundesgerichtshof (BGH), das Interner Link: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), der Interner Link: Bundesfinanzhof (BFH), das Interner Link: Bundesarbeitsgericht (BAG), das Interner Link: Bundessozialgericht (BSG); des Weiteren das Bundespatentgericht (BPatG) und (bisher noch nicht eingerichtet) Wehrstrafgerichte und Bundesgerichte für Disziplinar- und Beschwerdeverfahren im Öffentlichen Dienst (Interner Link: Öffentlicher Dienst).

Zur Wahrung der Einheit der Rechtsprechung ist ein gemeinsamer Interner Link: Senat des Bundesgerichtshofes, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofes, des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts eingerichtet worden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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