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EG-Vertrag | bpb.de

EG-Vertrag

Der immer wieder (durch Beitritte, Ergänzungen und Änderungen) angepasste EG-V. baut auf den Römischen Verträgen (Interner Link: Römische Verträge), v. a. auf dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Interner Link: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)) (EWG-Vertrag), und auf den Erweiterungen durch die Interner Link: Einheitliche Europäische Akte (EEA) auf. Mit ihm werden die neuen Aufgaben der Gemeinschaft bestimmt und insb. auf die Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion ausgedehnt. Da die Interner Link: Europäische Union (EU) kein fertiges, geschlossenes politisches Gemeinwesen ist, wird die EG als eine ihrer drei Grundpfeiler bezeichnet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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