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Genfer Konventionen | bpb.de

Genfer Konventionen

Bezeichnung für internationale, von nahezu allen Interner Link: Staaten der Welt unterzeichnete Interner Link: Abkommen über grundlegende humanitäre Regeln bei kriegerischen Auseinandersetzungen: a) G. K. zur Verbesserung des Loses der Verwundeten u. Kranken der Armeen im Felde von 1929 (Vorläufer: 1864), durch die das Rote Kreuz/Roter Halbmond (Interner Link: Rotes Kreuz) als Interner Link: Internationale Organisationen zum Schutz der Verwundeten und Kriegsgefangenen völkerrechtliche Sicherung erlangte, b) G. K. zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Seestreitkräfte (1929), c) G. K. zur Behandlung von Kriegsgefangenen (1929), d) G. K. zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg (1949), e) das Genfer Flüchtlingsabkommen (1951).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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