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Implementation

I. ist eine politik- und verwaltungswissenschaftliche Bezeichnung für den Prozess der inhaltlichen Umsetzung von Interner Link: Gesetzen, Interner Link: Verordnungen etc. in konkrete Tatsachen und materielle Leistungen. Die I. politischer, meist parlamentarischer Interner Link: Entscheidungen ist in erster Linie eine Aufgabe der verschiedenen Ebenen staatlicher, kommunaler etc. Interner Link: Verwaltung.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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