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Kanzler | bpb.de

Kanzler

1) K. ist in einigen Interner Link: Staatn die Kurzbezeichnung für den Regierungschef (z. B. in DEU: Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin), dessen Dienstbehörde (historisch: Reichs-, Staatskanzlei) als Interner Link: Bundeskanzleramt (in AUT, DEU) bzw. Bundeskanzlei (in CHE) bezeichnet wird.

2) Groß-K. bezeichnet den/die Präsidenten/Präsidentin (Interner Link: Präsident/Präsidentin) des Oberhauses in GBR (Lord Chancellor); der Chancellor of the Exchequer übt die Funktion des Finanzministers aus.

3) K. bezeichnet den Verwaltungschef von Universitäten und Hochschulen in DEU.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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