Aufgabe des B. ist es, die Arbeit des/der Bundeskanzlers/Bundeskanzlerin (Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin) vorzubereiten, zu unterstützen und zu begleiten. Es ist (ähnlich wie ein Interner Link: Ministerium) eine oberste Bundesbehörde. Seine besondere politische Bedeutung erhält das B. dadurch, dass es zu allen Ministerien Kontakt hält, sich über deren Arbeit informiert und auch durch seine innere Organisation (sog. Spiegelreferate) die Arbeit der Fachministerien (wider-)spiegelt. Dadurch ist es in der Lage die Bundesministerien untereinander und die Politik der Interner Link: Bundesregierung insgesamt zu koordinieren.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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