DEU: Regierungschef. Von einer Interner Link: Mehrheit des Dt. Interner Link: Bundestages auf Vorschlag der/des Interner Link: Bundespräsidentin/Bundespräsidenten gewählter, die Richtlinien der Interner Link: Politik bestimmender Chef der Interner Link: Exekutive. Erhält der Vorschlag des Bundespräsidenten keine Mehrheit, kann der Dt. Bundestag einen eigenen Kandidaten aufstellen und wählen. Die Amtsdauer beträgt i. d. R. eine Interner Link: Legislaturperiode (vier Jahre), der B. ist nur durch ein sog. Interner Link: Konstruktives Misstrauensvotum absetzbar. Der B. muss nicht Mitglied des Dt. Bundestages sein. Er schlägt dem Bundespräsidenten die übrigen Mitglieder der Interner Link: Bundesregierung vor (Art. 64 GG); der B. ernennt einen/eine Interner Link: Bundesminister/Bundesministerin zu seinem Stellvertreter.
AUT: Vorsitzender der nach dem Kollegialprinzip geführten Bundesregierung.
CHE: Chef der Bundeskanzlei, die dem Bundespräsidenten untersteht.
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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