K. bezeichnet ein Interner Link: System der Verantwortungsverteilung zwischen dem Regierungschef und den übrigen Regierungsmitgliedern, das dem Interner Link: Kanzler eine eindeutige Vorrangstellung einräumt (z. B. in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) durch die Interner Link: Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers (Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin) nach Art. 65 GG).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: