1) K. ist eine Sammelbezeichnung für Vertragsformen, die im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen für eine ganze Anzahl bzw. bestimmte Typen oder Gruppen von Arbeitsverhältnissen Gültigkeit haben. K. werden z. B. in Form von Interner Link: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen (Interner Link: Tarifvertrag) abgeschlossen.
2) K. bezeichnet einen multilateralen, d. h. einen zwischen mehr als zwei Interner Link: Staaten abgeschlossenen Interner Link: Vertrag.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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