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Kongress

[lat.] 1) K. bezeichnet das Zweikammerparlament (Interner Link: Senat, Interner Link: Repräsentantenhaus) in den Vereinigten Staaten von Amerika (Interner Link: Vereinigte Staaten von Amerika (USA)) und die Volksvertretungen einiger südamerikanischer Interner Link: Republiken.

2) K. bezeichnet die (regelmäßigen, jährlichen etc.) Versammlungen politischer Interner Link: Parteien, Bewegungen etc.

3) Ugs. bezeichnet K. jegliche Form nationaler oder internationaler Tagung (z. B. den im dreijährigen Turnus stattfindenden K. der Dt. Vereinigung für Politikwissenschaft, DVPW).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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