Mehrere aufeinander bezogene Verträge (Interner Link: Vertrag), Verlautbarungen und Interner Link: Abkommen, die 1954 in Paris unterzeichnet wurden und seit 1955 die innere und äußere (durch Interner Link: Alliierte Vorbehalte noch eingeschränkte) Interner Link: Souveränität der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) bis zum Interner Link: Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 regelten.
Die Pariser Verträge änderten a) die Regelungen des Interner Link: Deutschlandvertrags von 1952 ab und beendeten die Besatzungszeit in DEU, b) sahen eine Europäisierung des Saarlandes (Interner Link: Saarland (SL)) vor (das sog. Saarstatut, das jedoch nicht in Kraft trat), c) regelten die Stationierung ausländischer Truppen in der BRD (Truppenvertrag) und d) regelten den Eintritt der BRD in die Interner Link: NATO (Nordatlantikpakt) (über die Protokolle zur Gründung der Interner Link: Westeuropäische Union (WEU)).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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