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Partikularismus | bpb.de

Partikularismus

[lat.] P. bezeichnet das (übermäßige) Bestreben einer Bevölkerungsgruppe, einer Region oder eines Gliedstaates nach Durchsetzung der eigenen Interner Link: Interessen oder nach (wirtschaftlicher, kultureller bzw. politischer) Unabhängigkeit vom Gesamtstaat.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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