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Quoten/Quotenregelung | bpb.de

Quoten/Quotenregelung

Q. bezeichnet die bevorzugte Vergabe von Interner Link: Gütern, Ämtern (Interner Link: Amt) oder Positionen, d. h. ein bestimmter (prozentualer) Anteil wird nicht nach allgemeinen Kriterien vergeben, sondern an zuvor festgelegte Gruppen, um deren politische Repräsentanz zu verbessern. Die Kritik an Q. beruft sich insb. auf Nichtübereinstimmung mit Art. 3 Abs. 3 GG (Gleichbehandlung/Gleichberechtigung).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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