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Proporz | bpb.de

Proporz

[lat.] Allg.: P. ist eine Kurzbezeichnung für Proportionalität (Verhältnismäßigkeit; richtiges Verhältnis).

Spez.: P. ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Besetzung von Gremien, Interner Link: Regierung, Ämtern (Interner Link: Amt) etc., die auf eine gleichmäßige Interner Link: Repräsentation und einen (annähernden) Ausgleich zwischen den beteiligten (i. d. R. konkurrierenden) Gruppen abzielt. Typischerweise werden Koalitionsregierungen (in etwa) proportional zur Fraktionsstärke (oder dem Stimmenanteil) der Regierungsparteien besetzt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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