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Römisches Recht | bpb.de

Römisches Recht

R. R. bezeichnet das (all-)gemeine, in Gesetzbüchern systematisierte Interner Link: Recht. Es geht zurück auf den römischen Kaiser Justinian I. (527–565), der das Corpus Juris Civilis zusammenstellen ließ. Dessen Rezeption hatte in der Neuzeit erheblichen Einfluss auf das (kontinental-)europäische Recht. Das Zeitalter der Interner Link: Aufklärung und die sich entwickelnden Interner Link: Territorialstaaten und Interner Link: Nationalstaaten förderten die Kodifizierung (Zusammenfassung in Gesetzesbüchern) des Rechts (z. B. Preußisches Allgemeines Landrecht, Code Napoléon) in Anlehnung an das R. R. Weitere Entwicklungen führten zu umfassenderen Systematisierungen des zivilen Rechts (z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in DEU).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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