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Nationalstaat | bpb.de

Nationalstaat

N. bezeichnet seit der Französischen Revolution (Interner Link: Französische Revolution) die idealistische Vorstellung einer (weitgehenden) Übereinstimmung von ethnischer Interner Link: Gemeinschaft (Interner Link: Nation, Volk) und territorial-rechtlicher Interner Link: Herrschaft (Interner Link: Staat). Obwohl auf dem Interner Link: Selbstbestimmungsrecht der Völker beruhend, ist der Begriff N. politisch-historisch durch Absolutheitsansprüche (einer Nation gegenüber anderen Nationen) und Intoleranz gegenüber Interner Link: Minderheiten stark belastet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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