1) In der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) kann die/der Interner Link: Bundespräsidentin/Bundespräsident nur durch das Verfahren der Präsidentenanklage (Art. 61 GG) vor dem Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von seinem Interner Link: Amt enthoben werden. Der Antrag auf Anklage kann nur von einer Interner Link: Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Interner Link: Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Interner Link: Bundesrat gestellt werden.
2) [engl.] Impeachment bezeichnet das Verfahren zur öffentlichen Anklage und Amtsenthebung des Präsidenten (Interner Link: Präsident/Präsidentin) der Interner Link: USA. Der Antrag kann nur vom Interner Link: Repräsentantenhaus gestellt werden, über die Amtsenthebung kann nur der Interner Link: Senat (mit Zweidrittel-Interner Link: Mehrheit) entscheiden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: