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Europäische Kommission | bpb.de

Europäische Kommission

Die E. K. (Sitz: Brüssel) ist ein überstaatliches Organ der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)). Ihre Aufgabe ist es, a) als europäische Interner Link: Exekutive die Gemeinschaftspolitik durchzuführen bzw. die Bestimmungen der europäischen Verträge umzusetzen und zu überwachen, b) Vorschläge zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik zu unterbreiten und c) den Haushaltsplan (Interner Link: Haushalt) auszuführen.

Jeder Mitgliedsstaat entsendet ein Mitglied in die E. K. Diese besteht daher aus 28 Mitgliedern (26 Kommissare, ein Präsident), die von den Interner Link: Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und nach Zustimmung des Europäischen Rats (Interner Link: Europäischer Rat) und des EP (Interner Link: Europäisches Parlament (EP)) für fünf Jahre ernannt werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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