Das EP wurde 1958 gegründet; es ging aus der Parlamentarischen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (
Dem EP gehörten zunächst 142 von den
Das EP verfügt im Vergleich zu den nationalen Parlamenten nur über eingeschränkte Rechte v. a., da es kein unmittelbares Initiativrecht hat. Das bereits seit Langem beklagte Demokratiedefizit wurde durch den Vertrag von Lissabon (2009) weitgehend beseitigt. Die meisten Politikfelder fallen seither unter das sog. »ordentliche Gesetzgebungsverfahren« (ehemals: »Mitentscheidungsrecht«), in dem das EP und der
Dagegen bleiben die Befugnisse des EP in der GASP (
Die politische Arbeit des EP wird von den (z. Zt. 27) Ständigen Ausschüssen bestimmt, in denen die Sachfragen vorgeklärt und die Berichte und Anträge für die Plenarsitzungen vorbereitet werden.
Europäisches Parlament (EP)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch:
- Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
- Legislative
- Europäische Union (EU)
- Parlament
- Wahlen
- Wahlkreis
- Fraktion
- Präsident/Präsidentin
- Ausschuss
- Rat der Europäischen Union
- Strukturpolitik
- Europäische Strukturfonds
- Haushalt
- Vertrag von Lissabon
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)
- Europäische Grüne Partei (EGP)
- Europäische Volkspartei (EVP)
- Europäischer Rat
- Sozialdemokratische Partei Europas (SPE)