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Mindestlohn | bpb.de

Mindestlohn

Mit dem M. wird der rechtlich niedrigste Lohnsatz festgelegt, der mindestens für (unselbstständige) Interner Link: Arbeit bezahlt werden muss. Die Höhe des M. wird in DEU von der M.-Kommission der Interner Link: Bundesregierung festgelegt. Er beträgt z Zt. (2020) 9,35 € pro Stunde Arbeitszeit.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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