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Assessor | bpb.de

Assessor

Interner Link: Volljurist, der aber noch nicht in einen juristischen Beruf (z. B. Interner Link: Staatsanwalt, Interner Link: Rechtsanwalt, Interner Link: Richter) »hineingewachsen« ist. Ursprünglich hatte ein A. unterstützende Tätigkeiten bei Interner Link: Gericht, bis er selbst als Richter ernannt wurde. Daher leitet sich der Name von lat. assessor (Beisitzer, Gehilfe) ab.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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