Regelt, welche Sozialleistungen Asylsuchende, Geduldete, vollziehbar Ausreisepflichtige und ihre Familienangehörigen erhalten. Früher erhielten diese Gruppen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus weniger staatliche Leistungen als z. B. deutsche Hilfsbedürftige nach dem Interner Link: Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Interner Link: Sozialhilfe) und der Interner Link: Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Juli 2012 die gekürzten Leistungen für verfassungswidrig erklärt. Die Minderleistungen seien »evident unzureichend, um das menschenwürdige Interner Link: Existenzminimum zu gewährleisten. Zudem ist die Leistungshöhe weder nachvollziehbar berechnet worden, noch ist eine realitätsgerechte, auf Bedarfe orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich«. Das Interner Link: Grundrechte auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gelte für Ausländer wie Deutsche gleichermaßen – eben für alle Menschen. Das BVerfG ließ jedoch eine Differenzierung zu, soweit der Bedarf an existenznotwendigen Leistungen von dem anderer Bedürftiger im Sozialrecht deutlich abweicht.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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