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Ermittlungsrichter | bpb.de

Ermittlungsrichter

Interner Link: Richter beim Interner Link: Amtsgericht (AG) oder dem Interner Link: Bundesgerichtshof (BGH), der über Eingriffe in Interner Link: Grundrechte von Personen vor Anklageerhebung auf Antrag der Interner Link: Staatsanwaltschaft zu entscheiden hat, da solche Grundrechtseingriffe generell dem Interner Link: Richtervorbehalt unterliegen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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