Gehört neben dem Interner Link: Rechtsstaat und der Interner Link: Demokratie zu den Staatsstrukturprinzipien, die in Art. 20 Abs. 1 GG erwähnt sind und damit der Interner Link: Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG unterliegen, also nicht aufgehoben werden können. Allerdings lässt der S. großen Interpretationsspielraum und dem Interner Link: Gesetzgeber großen Gestaltungsspielraum. Das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Untergrenze für den S. gezogen und durch das »soziokulturelle Existenzminimum« bestimmt, das für jeden Bürger und jede Bürgerin garantiert sein müsse. Das soziokulturelle Interner Link: Existenzminimum meint mehr als das zum schieren Überleben Notwendige, es meint eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Bundesrepublik auf bescheidenem Niveau. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Zeitungen zu lesen, ins Kino zu gehen oder an Bildungs- oder Tanzveranstaltungen teilzunehmen zu können. Ein weitergehendes Verständnis des S. stellt auf die Interner Link: Gleichheit der Staatsbürger ab – S. heißt dann, dass ein gewisses Maß an materieller Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger existiert.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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