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Gleichheitsrecht | bpb.de

Gleichheitsrecht einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Das Gleichheitsrecht im Grundgesetz sichert, dass alle Menschen gleich behandelt werden.

Inhalt

Im Grundgesetzstehen Grundrechte. Zu den Grundrechten gehört das Gleichheitsrecht.

Artikel 3 im Grundgesetz ist ein Grundrecht und ein Gleichheitsrecht.
Darin steht:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/249934

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 2 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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