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Informationsfreiheit | bpb.de

Informationsfreiheit einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Jeder Mensch darf sich informieren. Jeder Mensch entscheidet dabei selbst, welche Medien er nutzt. Medien sind zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, das Internet, das Fernsehen und das Radio. Dies nennt man Informationsfreiheit.

Inhalt

In Artikel 5 (1) des Grundgesetzes steht: Jeder hat das Recht […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Es gibt nicht eine richtige Meinung. Es gibt viele unterschiedliche Meinungen. Man kann über ein Thema diskutieren. Das heißt, dass jeder seine Meinung sagen kann. Dabei lernt man andere Sichtweisen kennen.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Priya Linke

  • Spieldauer: 2 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND 4.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht.
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