Abberufbarkeit
A. bezeichnet das Recht einer Wählerschaft, gewählte Mitglieder der Legislative, Exekutive oder Judikative vor Ablauf ihrer Amtsperiode abzuwählen oder abzuberufen. A. ist bspw. in den Verfassungen verschiedener US-amerikanischer Einzelstaaten vorgesehen.Siehe auch:
Recht
Legislative
Exekutive
Judikative
Amtsperiode
Verfassung
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.