Betriebsvereinbarung
B. sind schriftlich geschlossene Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eines Unternehmens, die der Regelung alltäglicher (personal-, sozialpolitischer, organisatorischer etc.) Angelegenheiten dienen. B. haben für den abschließenden Betrieb die gleiche Wirksamkeit wie Tarifverträge.Siehe auch:
Arbeitgeber/Arbeitgeberin
Betriebsrat
Unternehmen
Betrieb
Tarifvertrag
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Gewerkschaften
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.